Die Nationalparkgesellschaft
Die Verwaltung des Nationalpark Donau-Auen obliegt der Nationalpark Donau-Auen GmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien als Gesellschafter). Ihre Geschäftsführung erfolgt durch die Nationalparkdirektorin, sie tagt regelmäßig in der Generalversammlung mit den Gesellschaftervertretern aus Bund und Ländern.
Die in der GmbH angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeichnen in den drei Bereichen Organisation & Finanzen, Besucher & Kommunikation sowie Natur & Wissenschaft für die umfangreichen Aufgaben der GmbH verantwortlich.
Die umfassend ausgebildeten Nationalpark-Rangerinnen und -Ranger sind vor allem im Bildungsbereich tätig. Sie begleiten geführte Nationalparktouren, Projekttage und –wochen und leiten Schulprojekte. Darüber hinaus werden sie bei Präsentationen und Veranstaltungen eingesetzt. Einige wurden zusätzlich als Nationalparkaufsichtsorgane vereidigt und sind unterstützend zu den Nationalpark-Forstverwaltungen im Gelände unterwegs. Die Rangerinnen und Ranger sind als freie Dienstnehmer beschäftigt und erhalten ihre Aufträge von der Nationalpark GmbH.
Der Geschäftsführende Ausschuss
Als Teileinheiten der Nationalparkverwaltung sind mit der Durchführung von Managementmaßnahmen auf Flächen im Eigentum des Bundes in Form der Österreichischen Bundesforste bzw. der Stadt Wien der Nationalparkbetrieb Donau-Auen der Österreichischen Bundesforste AG, Eckartsau und die Nationalpark-Forstverwaltung Lobau von Stadt Wien – Klima, Forst- und Landwirtschaftsbetrieb betraut. Gemeinsam mit der Nationalparkdirektion bilden die Leiter der beiden Forstverwaltungen Eckartsau und Lobau den Geschäftsführenden Ausschuss. Dieser stimmt in regelmäßigen Sitzungen Jahresprogramm, Projekte und Aktivitäten ab.
Der Managementplan
Die Nationalparkverwaltung hat ihre Aufgaben nach Maßgabe eines Managementplanes zu besorgen. Dieser Managementplan für den Nationalpark Donau-Auen ist ein bundesländerübergreifendes strategisches Dokument für einen Planungszeitraum von 10 Jahren (2019–2028) und umfasst die gesamte Bandbreite der Aufgaben des Nationalparkmanagements.
Der Managementplan gilt für Niederösterreich seit Jahresbeginn 2019, für den Wiener Nationalparkteil seit Sommer 2019. Wildstandsregulierung und Fischerei werden im Land Wien weiterhin in gesonderten Verordnungen, den jagdlichen und fischereilichen Managementplänen, geregelt.
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Die Beiräte
Niederösterreichischer Nationalparkbeirat
Zur Sicherung der regionalen Interessen hat das Land Niederösterreich im Nationalparkgesetz ein eigenes Gremium eingerichtet. Für Fragen von Jagd und Fischerei wurden Ausschüsse gebildet. Die Bestellung der Mitglieder des NÖ Nationalparkbeirates erfolgt durch die Landesregierung auf die Dauer von sechs Jahren. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus je einer Vertretung der 13 Nationalparkgemeinden, einem Vertreter der privaten Grundbesitzer, drei Vertretern der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, je zwei Vertretern des NÖ Landesjagdverbandes und des NÖ Landesfischereiverbandes, einer Vertretung der NÖ Wirtschaftskammer sowie je einem Mitglied der in Niederösterreich tätigen und landesweit bedeutsamen Natur- und Umweltschutzvereinigungen Naturschutzbund NÖ, Forum Wissenschaft & Umwelt, WWF Österreich, Umweltdachverband und BirdLife Österreich.
Wiener Nationalparkbeirat
Zur Beratung der Nationalparkverwaltung in grundsätzlichen Fragen hat die Stadt Wien im Wiener Nationalparkgesetz die Einrichtung eines eigenen Gremiums festgelegt. Die Bestellung der Mitglieder des Beirates erfolgt durch die Landesregierung auf die Dauer von sechs Jahren. Dem Nationalparkbeirat gehören je eine Vertretung plus ein Ersatzmitglied der Wirtschaftskammer Wien, der Wiener Landwirtschaftskammer und der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien an, weiters je ein Mitglied plus ein Ersatzmitglied des Wiener Landesjagdverbandes und des Wiener Fischereiausschusses sowie je eine Vertretung plus ein Ersatzmitglied der in Wien tätigen und landesweit bedeutsamen Natur- und Umweltschutzvereinigungen WWF Österreich, OeAV Landesverband Wien, Naturfreunde Wien, Österreichischer Touristenklub und Wiener Naturschutzbund.
Örtliche Beiräte
Zur Mitwirkung in den einzelnen Nationalparkgemeinden kann laut NÖ Nationalparkgesetz ein Örtlicher Nationalparkbeirat eingerichtet werden. Mitglieder sollen Vertreter der betreffenden Gemeinde, der Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten sowie der Nationalparkverwaltung sein. Empfehlungen in den Nationalpark betreffenden, örtlich bedeutsamen Angelegenheiten werden an den NÖ Nationalparkbeirat oder an die Nationalparkverwaltung abgegeben. Die vordringlichsten Themen betrafen die Jagd, die Fischerei, die Freizeitnutzung und das Wegenetz, mit unterschiedlicher Aktivität. Manche örtliche Beiräte haben Arbeitsgruppen eingerichtet bzw. vorgesehen, nach der Erstellung des ersten NÖ Managementplanes haben einige ihre Tätigkeit eingestellt. Einen Örtlichen Beirat gibt es nach wie vor in Orth an der Donau.
Wissenschaftlicher Beirat
Zur fachlichen Beratung der Nationalparkverwaltung wurde ein Wissenschaftlicher Beirat eingerichtet. Dieser besteht aus dem Vorsitz, einer Stellvertretung und höchstens 14 weiteren Mitgliedern. Ihm gehören Fachleute der Zoologie, Botanik, Limnologie, Land- und Forstwirtschaft, Raum- und Landschaftsplanung sowie der Wasserwirtschaft an. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Gesellschafter. Die Bestellungsdauer beträgt maximal drei Jahre wobei Wiederbestellung möglich ist. Wie in allen Beiräten des Nationalparks erfolgt die Mitarbeit ehrenamtlich. Für spezielle Fragen (z. B. terrestrische Ökologie, Flussbau und aquatische Ökologie, Monitoring, Besucherlenkung) wurden Arbeitskreise eingerichtet.
Public Corporate Governance
Als staatseigenes Unternehmen unterliegt die Nationalpark Donau-Auen GmbH der Veröffentlichungspflicht des Public Corporate Governance Kodex.
Public Corporate Governance Bericht 2023